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Um Alltag seine Finanzen managen zu können, braucht jeder zumindest ein Girokonto. Heute entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, ihr Girokonto online zu führen. Direktbanken bieten die Kontoführung über das Internet in der Regel kostenlos an, was Einsparungen von teilweise 100 und mehr Euro jährlich bringen kann, da Filialbanken, insbesondere Sparkassen und Volksbanken, in der Regel eine monatliche Kontoführungsgebühr berechnen. Hier verschenken viele Verbraucher bares Geld. Einige Direktbanken, bieten gar eine nicht unerhebliche Guthabenverzinsung oder Features wie kostenlose Kreditkarten an. Doch der Verbraucher hat die Qual der Wahl. Vergleichseiten für Finanzprodukte helfen bei der richtigen Entscheidung durch übersichtliche Sortierfunktionen oder Rechner.

Aber gleich wo das Konto geführt wird, was damit gemacht werden kann, ist in der Regel bei den Direktbanken und den Filialbanken ähnlich:

• Ausführen von Überweisungen und Daueraufträgen
• Empfangen bargeldloser Zahlungen (Gehalt, Rente)
• Teilnahme am Lastschriftverfahren • Einzugermächtigungen erteilen
• Bargeldlos bezahlen mit der EC-Karte
• Geld am Automaten abheben
• Nutzung eines Dispositionskredites in Abhängigkeit von der Bonität

Für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ein Girokonto also heutzutage unerlässlich und dennoch kam es immer wieder vor, dass Banken Personen mit negativer Bonität die Führung eines Girokontos verweigerten und ihnen bei Kontopfändungen das Girokonto einfach kündigte.

Dem hat der Gesetzgeber jetzt einen Riegel vorgeschoben, auch Menschen mit finanziellen Problemen brauchen einfach ein Girokonto, weil selbst das wenige Geld, was sie bekommen vom Amt überwiesen wird. Um solche Personen in Zukunft vor Kontopfändungen weitgehend zu schützen, hat der Gesetzgeber kürzlich beschlossen ein so genanntes P-Konto, ein pfändungssicheres Konto, einzuführen. Das P-Konto müssen die Banken auf Wunsch des Kunden einrichten, allerdings nur dann, wenn bereits ein Konto existiert, das dann in ein P-Konto umgewandelt werden kann.



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