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Wenn ein Mensch bei Lebzeiten kein Testament verfassen möchte, greift die gesetzliche Erbfolge. Das deutsche Erbrecht sieht in diesem Falle vor, dass aufgrund des Gesetzes nach Ihrem Ableben bestimmt wird, wer Ihre Erben sein sollen. Ein Testament zu verfassen macht also Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist. Das privatschriftliche Testament steht im Rang höher als das gesetzliche Erbrecht. Ein notarielles Testament kann man ebenfalls errichten, doch dies ist natürlich nicht kostenfrei, es fallen hierbei Notariatsgebühren an und zwar für das Beurkunden und für die amtliche Aufbewahrung. Die Notarkosten werden nach dem Nachlasswert berechnet.
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