Lohnsteuerhilfe
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Lohnsteuerhilfe
Personalkosten
Ein Arbeitnehmer erhält für seine Arbeitsleistung ein Bruttogehalt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet Abzüge vom Bruttogehalt für Lohn- und Kirchensteuer und Sozialversicherung vorzunehmen. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Der Anteil des Arbeitnehmers wird im Rahmen der Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung vom Bruttolohn einbehalten und im Folgemonat an die zuständige Krankenkasse abgeführt.
Die vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuern werden im Folgemonat an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe dieser Steuern hängt vom Familienstand und der Kinderzahl ab und wird in der Lohnsteuertabelle abgelesen. Für die Abrechnung benötigen Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte, die von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder Stadt ausgestellt wird. Die Lohnsteuerkarten für das kommende Jahr werden normalerweise am Jahresende automatisch an die Arbeitnehmer geschickt. Arbeitnehmer, die bisher keine Lohnsteuerkarte hatten, weil sie z.B. selbständig waren, müssen bei der Stadtverwaltung eine beantragen. In den meisten Fällen kann man die neue Lohnsteuerkarte sofort mitnehmen.
Auf der Lohnsteuerkarte sind die Steuerklasse und die Anzahl der steuerlich zu berücksichtigenden Kinder eingetragen. Welche Steuerklasse der einzelne Arbeitnehmer erhält, hängt von seinem Familienstand ab. Lohnsteuerkarten in Papierform werden letztmalig für 2010 ausgestellt.
Entsprechend der Steuerklasse und der Anzahl der Kinder muß man die Lohnsteuer berechnen und dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen. Die Lohnsteuer ist aus der jeweils gültigen Lohnsteuertabelle ersichtlich. Die Anzahl der Kinder ist für den Lohnsteuerabzug unwesentlich. Lediglich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hängen unmittelbar von der Anzahl der Kinder ab.
Rbeiten beide Eheparner, so kann wahlweise die Steuerklasse III / V oder IV / IV gewählt werden.Die Entscheidung für die Steuerklassen IV / IV lohns sich wenn die Einkünfte nicht sehr unterschiedlich sind (maximal 60:40).
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