Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder Berufstätige, Arbeitnehmer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie ist zwar keine Pflichtversicherung, aber eine sehr wichtige Versicherung, die von den Verbraucherverbänden zudem unterstützt wird. Die meisten Unfälle geschehen auf der Arbeit, dessen Folgen in den schlimmsten Fällen eine Arbeitunfähigkeit bedeuten kann. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, zahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer die vor Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme als Rente aus. Dieses setzt jedoch ein ärztliches Attest voraus, in dem die Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers bescheinigt wird.
Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit, bis zu 50%, kommt die Versicherung ebenfalls zum tragen.
Vor Abschluss der Versicherung wird die Versicherungssumme festgelegt, die Höhe hängt jedoch von dem alter des Versicherungsnehmers, von der Berufsgruppe entscheidend hierbei ist die Risikoeinstufung des Berufes, von der monatlichen Beitragshöhe, die Karenzzeit und wie der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers beim Abschluss ist. Wichtig ist auch, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die so genannte "abstrakte Verweisung" abgeschlossen wird. Diese abstrakte Verweisung besagt, dass bei einer Berufsunfähigkeit u. U. ein anderer Beruf ausgeübt werden muss anstatt die Leistungen der BU-Versicherung zu erhalten.
Zudem sollten einige Vertragsbedingungen beachten werden. Die Prämie sollte zum Beispiel beim Eintritt in die Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt werden, da manche Versicherungsagenturen eine hohe Prämie bieten zu niedrigen Beiträgen, diese jedoch im Ernstfall gar nicht zum tragen kommt. Des Weiteren sollte im Vertrag eine sechs Monat Prognose enthalten sein, sowie eine Anerkennung von Anfang an. Der weltweite Versicherungsschutz sollt ebenfalls im Vertrag festgelegt werden und eine klare Regelung der befristeter Anerkenntnisse. Wichtig bei einem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zudem, dass eine rückwirkende Zahlung vereinbart wird, im Falle einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähig. Diese rückwirkende Zahlung sollte bis zu drei Jahren von der Versicherungsagentur gewährleistet werden.
Auch für behinderte Menschen besteht seit Mitte 2006 die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Versicherungsagenturen dürfen behinderte Menschen nur noch in bestimmten Fällen abweisen, diese ausführlich Begründet sein müssen.
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