Krankenversicherung
Im Falle einer Ärztlichen Behandlung, egal ob nach einem Unfall oder einer Erkrankung, zahlt eine Krankenversicherung die Kosten des Versicherungsnehmers. Die Leistungsübernahme werden Länderspezifisch geregelt, ob finanzielle Leistungen und oder Sachleistungen übernommen werden.
Es wird zwischen der gesetzlichen Versicherung und der privaten Versicherung unterschieden. Die Unterschiede zwischen beiden Versicherungsarten sind ganz klar heraus zu kristallisieren. Die Beiträge in einer gesetzlichen Versicherung sind abhängig vom Einkommen, wo die Leistungen vom Staat festgelegt werden. Hier werden Geringverdiener entlastet und Versicherungsnehmer mit einem höheren Einkommen belastet. Das ist eine sogenannte Umverteilungskomponente. Die Beiträge werden in der gesetzlichen Versicherung durch die immer älter werdende Bevölkerung stetig steigen. Bei der privaten Versicherung ist die Versicherungsprämie von entscheidender Bedeutung. Sie wird abhängig von den Leistungen gemacht.
Die Beiträge werden gemindert, dadurch dass diese rücklagebildend ist. Sie werden nicht nach dem Einkommen bemessen sondern nach dem Risiko des Versicherungsnehmers. Die Aufgaben jeder Krankenversicherung bestehen in der Erhaltung der Gesundheit, Verbesserung eines schlechten Gesundheitszustand beziehungsweise der Wiederherstellung eines Gesundheitszustandes. Die Leistungen die die Krankenversicherungen erbringen müssen werden in vier Kategorien eingeteilt und werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Zum einen die Verhütung von Krankheiten, Früherkennung von Krankheiten, Behandlung von Krankheiten und Medizinische Rehabilitation. Bei der gesetzlichen Versicherung unterscheidet man zwischen Ersatzkassen und primären Trägern.
Jeder Versicherungsnehmer werden Selbstbeteiligungskosten in Höhe von 10% des Abgabepreises, sogenannte Zuzahlungen. Zudem muss jeder Versicherungsnehmer pro Quartal, alle drei Monate, bei einer ärztlichen oder Zahnärztlichen Behandlung 10,-€ Praxisgebühr entrichten. Wer in einer gesetzlichen Versicherung versichert ist, kann familienversichert, freiwillig versichert, versicherungsfrei oder versicherungspflichtig sein.
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Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems. In Deutschland existieren zwei Systeme – die Private Krankversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Die Krankenversicherung trägt – vereinfacht ausgedrückt – die Kosten für ärztliche Leistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und bei der Mutterschaft.
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