Reiserücktrittversicherung
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Reiserücktrittversicherung
Die Rücktrittversicherung versichert die Stornokosten, die entstehen könnten, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Diese Stornokosten werden dem Reisenden dann vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellt. Je kurzfristiger am Reisebeginn storniert wird, um so höher sind die Stornierungsgebühren.
Aber nicht in jede Fall ist ein Grund für eine Reiseabsage auch durch die Reiseversicherung abgedeckt. Einfach mit der Freundin zerstritten und dann keine Lust auf einen gemeinsamen Urlaub, gilt nicht. Es müssen schon schwerwiegende Gründe sein, die jeweils in den Bedingungen des Reiseversicherers nachzulesen sind. Meist sind die versicherten Gründe Krankheit, Unfallverletzung oder Tod. Davon kann der Reisende selbst betroffen sein, der somit aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Urlaub fahren kann, oder ein naher Angehöriger kann betroffen sein, wenn dieses Ereignis die Anwesenheit des Reisenden erforderlich macht.
Die Reiserücktrittversicherung versichert den Zeitraum vor Reiseantritt.
Meist wird sie zusammen mit der ebenfalls wichtigen Reiseabbruchversicherung angeboten.
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