Rentenversicherung
In einer gesetzlichen Rentenversicherung ist jeder versichert der sozialversicherungspflichtig ist. Alle anderen haben die Möglichkeit sich freiwillig versichern zu lassen.
Um den Unterhalt im Rentenalter gewährleistet zu bekommen, werden in einer gesetzlichen Versicherung Beiträge eingezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich eigentlich daran, wie lange ein Arbeitnehmer gearbeitet hat, und wie hoch sein Einkommen war. Bei dieser Variante der Altersvorsorge gilt der Generationsvertrag. Die jüngere Generation zahlt für die ältere Generation die Rentenbeiträge. Das hat zur Folge, dass immer höhere Beiträge gezahlt werden müssen, da es immer mehr ältere Menschen gibt. Die Rente jedoch wird immer weniger bemessen.
Eine alternative und bessere Perspektive bietet da die private Rentenversicherung. Sie wird zu einem wichtigeren Baustein bei der Altersvorsorge. Hier hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine Kapitalbildende oder eine geförderte Versicherung abzuschließen. Bei der geförderten Versicherung kommen zum Beispiel die Riester Rente und die Rürup Rente in Betracht.
Die Risiken wie das Alter, der Tod und die verminderte Erwerbsfähigkeit werden in einer gesetzlichen Versicherung versichert. Tritt eines dieser Risiken ein, wird eine entsprechende Rente ausbezahlt. Vor Auszahlung der Rente, werden jedoch Medizinische Notwendigkeiten eingeleitet, das heißt dass eine Rehabilitation oder eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit vollzogen wird. Bei einer nicht Realisierung zahlt die jeweilige Rentenversicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer eine Rente aus. Die Beiträge werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bezahlt. Beim Arbeitnehmer werden die Beiträge prozentual vom Bruttolohn berechnet. Freiwillig Versicherte müssen im vollen Umfang die Beiträge tilgen. Zu den Beiträgen die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer trägt, tragen Steuergelder die Versicherung ebenfalls. Die Steuergelder werden dafür eingesetzt, um eine Rentenkürzung oder Beitragserhöhung zu vermeiden. Aus den Beiträgen kann eine Rentenversicherung bezahlt werden.
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Rentenversicherung
Bei Rentenversicherungen muss man klar trennen zwischen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung.
In die gesetzliche Rentenversicherung müssen alle Versicherungspflichtigen einzahlen, indem die Beiträge direkt von ihrem Bruttolohn einbehalten werden. Aus all den Einzahlungen entsteht die gesetzliche Rente, von der man später dann auch profitiert, die aber voraussichtlich so gering sein wird, dass sie nicht ausreichen kann, um seinen Ruhestand zu finanzieren.
Aus diesem Grund gibt es die private Rentenversicherung, die jeder zusätzlich für sich abschließen kann, wenn er im Alter eine höhere monatliche Rente zur Verfügung haben möchte.
Das Grundprinzip sieht einfach so aus, dass man monatlich Beiträge in die Versicherung einzahlt, in der das Guthaben in Fonds oder sonstigen Wertpapieren angelegt wird. Durch die Anlage des Geldes und die lange Laufzeit bis zum Renteneintritt sammelt sich ein großes Guthaben an, das zum Beispiel durch Zinsen, Zinseszinsen und Dividenden noch erhöht wird. Aus diesem bis zum Rentenbeginn angesammelten Vertragsguthaben zahlt die Versicherungsgesellschaft einem dann eine monatliche Rente bis zum Lebensende, die man dann neben der gesetzlichen Rente zusätzlich zur Verfügung hat. Als Alternative zu der monatlichen Rente kann man sich auch das Gesamtguthaben in einer Summe auszahlen lassen, um sich zum Beispiel einen großen Traum zu erfüllen.
Es gibt verschiedene, darunter auch staatlich geförderte Rentenversicherungen. Bevor man einen Vertrag unterschreibt, sollte man daher genau prüfen, welche Form der Rentenversicherung für einen die effektivste ist.
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