Die Zeitschrift “Finanztest” hat in ihrer aktuellen Ausgabe (April 2011) die Baufinanzierungsangebote von Banken und Bausparkassen verglichen und bewertet. Ergebnis der Verbraucherschützer: “Mit ihren Kombikrediten schlagen Bausparkassen erneut jedes Bankangebot”. Darüber hinaus haben sich im Angebotsvergleich generell – also unabhängig vom Anbieter – die Riester geförderten Finanzierungsangebote als besonders lohnenswert erwiesen. Hier wurden keine höheren Zinssätze als für vergleichbare ungeförderte Angebote verlangt. Der Staat unterstützt die Baufinanzierer dabei in Form von staatlichen Zulagen oder durch Steuervorteile. Konkret beträgt die jährliche Grundzulage maximal 154 Euro, für Ehepaare maximal 308 Euro. Hinzu kommen pro Jahr weitere 185 Euro pro Kind, ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro.

Bestand an Wohn-Riester-Verträgen 2010 verdoppelt

Diese positive Bewertung spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vermeldet aktuell eine besonders dynamische Entwicklung bei der so genannten Eigenheimrente. Mit 294.000 Neuverträgen in 2010 hat sich der Gesamtbestand mehr als verdoppelt – er umfasst nunmehr 491.000 Wohn-Riester-Verträge. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Bausparkassen erreicht die Eigenheimrente damit beim Gesamtvergleich der Neuzugänge 2010 hinter den Versicherungsverträgen Platz zwei und liegt damit vor Investmentfonds- und Banksparverträgen.

Bausparkassen haben Wohn-Riester fest im Programm

Während viele Banken erfahrungsgemäß gerne einen Bogen um diese staatlich geförderten Verträge machen, haben die meisten Bausparkassen Wohn-Riester fest im Programm. Für ihre attraktiven Konditionen verlangen die besten Anbieter unter den Bausparkassen in der Regel einen Grundstock an Eigenkapital von mindestens 20 Prozent. “Ein solches Eigenkapital ist für den Bauherrn ein wichtiger Risikopuffer”, erklärt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen in Berlin. “Es schützt vor den Wechselfällen des Lebens.” Gerade für Normalverdiener sei es enorm wichtig, solide zu finanzieren und sich nicht finanziell zu übernehmen. Die Kosten für Zins und Tilgung sollten deshalb 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten.

Gutes Plus trotz Steuerzahlung im Alter

Im Rentenalter fallen zwar Steuern auf die in einem Wohn-Riester-Vertrag geförderten Beträge an. Die Eigenheimrente ist also wie die normale Riester-Rente mit einem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dazu werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beträge auf einem Wohnförderkonto erfasst und bis zum Eintritt in den Ruhestand mit zwei Prozent jährlich verzinst. Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen: “Davon muss sich niemand abschrecken lassen. Denn die Mietersparnis im Alter ist um ein Vielfaches höher.”