Auf ein aktuelles BGH-Urteil sowie einen Versicherungstipp für Hundehalter weist das Verbraucherportal www.geld-magazin.de hin.
Mietrecht
Eine Betriebskostenabrechnung auf Basis der zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Vorauszahlungen statt der tatsächlich geleisteten Vorschüsse ist formell wirksam. Auf diesen neuen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH AZ VIII ZA 2/08 vom 23. September 2009) macht das Verbraucherportal Geld-Magazin.de aufmerksam. Gemäß § 556 Abs. 3 BGB setzt eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung als Mindestangaben die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters sowie den Abzug seiner Vorauszahlungen voraus. Dabei seien zwar grundsätzlich die tatsächlich geleisteten Vorschüsse anzusetzen; ob dies geschehen sei, betreffe aber laut BGH die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung, nicht ihre formelle Wirksamkeit. Hier könne ein „durchschnittlich gebildeter, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulter“ Mieter beim Abgleich der Soll- mit den Ist-Vorauszahlungen unschwer erkennen, ob die Vorauszahlungen zutreffend berücksichtigt wurden. Die Betriebskostenabrechnung als solche sei wirksam.
Eine Betriebskostenabrechnung auf Basis der zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Vorauszahlungen statt der tatsächlich geleisteten Vorschüsse ist formell wirksam. (Foto: djd/www.geld-magazin.de)
Hundehalterhaftpflicht
Jetzt im Herbst und Winter findet sehr viel Gassi gehen bei Dunkelheit statt. Dabei kann es – vor allem bei dunklen Hunden – dazu kommen, dass der Hund schlecht bis gar nicht zu sehen ist. Ein Unfall ist dann schnell passiert. So kann zum Beispiel ein anderer Spaziergänger den Hund übersehen, und über ihn stolpern. Oder ein Autofahrer muss abrupt ausweichen, verreißt das Steuer und hat einen Unfall. Der Hundehalter haftet in diesen Fällen. Um nicht großen finanziellen Schaden daraus zu haben, sollte eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen sein (jährliche Kosten ab 50 Euro). Zusätzlich sollten Hunde in der dunklen Jahreszeit besser ein reflektierendes Halsband oder Geschirr tragen, empfehlen die Experten von Geld-Magazin.de. Dabei ist das Brustgeschirr vorzuziehen, weil es vor allem für viel an der Leine zerrende Hunde schonender ist. Diese reflektierenden Geschirre kosten zwischen 8 und 30 Euro und verhindern, dass Bello ein Fall für die Haftpflichtversicherung wird.

