Nach Jahren im Beruf noch einmal die Schulbank drücken – das kann eine wichtige Stufe auf der Karriereleiter sein. Aktive Weiterbildung gehört heute zu den wichtigsten Ressourcen, mit denen Arbeitnehmer ihren Marktwert steigern. Das gilt auch für diejenigen, die eine Selbstständigkeit oder die Gründung eines eigenen Unternehmens planen.

Nicht zuletzt aus finanziellen Gründen verschieben viele Bildungswillige allerdings ihre Weiterbildungswünsche immer wieder. Denn Höherqualifizierungen – ob zum Meister, Betriebswirt, Kaufmann, Facharbeiter oder etwas anderem – gibt es nicht zum Nulltarif. In der Regel sind während der Fortbildungszeit auch in der laufenden Tätigkeit finanzielle Einbußen hinzunehmen.

Mix aus Zuschuss und Darlehen erleichtert die Weiterbildung

Um dieses Hindernis zu entschärfen, bietet der Staat über die KfW Privatkunden- und Kommunalbank interessante Finanzierungsmodelle wie etwa das “Meister-BAföG” an. Die Modelle geben den nötigen Spielraum, den die Betroffenen für ihre geplanten beruflichen Qualifizierungen benötigen. Eine verheiratete Steinmetzgesellin mit Kind und einem Monatseinkommen von 2.600 Euro im vorletzten Kalenderjahr vor der Höherqualifizierung zur Meisterin kann beispielsweise einen Unterhaltsbeitrag von 983 Euro im Monat bekommen. 271 Euro gibt es im vorliegenden Fall als Zuschuss, den Rest als günstiges Bankdarlehen. Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einen Zuschuss von 30 Prozent, bei 6.000 Euro wären das also 1.830 Euro. Der Rest kann über einen Kredit der KfW finanziert werden, ebenso wie die Hälfte der Kosten für das zu erstellende Meisterstück. Unter www.kfw.de gibt es alle Informationen.

Voller Einsatz fürs Meisterstück: Meister-BAföG erleichtert den Weg zur Höherqualifizierung. (Foto: djd/KfW Bankengruppe)

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20 Prozent “Erfolgsprämie” für die Prüfung

Die erfolgreich bestandene Prüfung honoriert der Staat ebenfalls und erlässt dafür nochmals 25 Prozent des Restdarlehens für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren. Besonders vorteilhaft: Während der Dauer der Fortbildung und in einer Karenzzeit danach haben Weiterbildungswillige keine zusätzliche Belastung, da die Darlehen für diese Zeit zins- und tilgungsfrei sind. Die Rückzahlung erfolgt danach ebenfalls in überschaubaren Raten zu je 128 Euro im Monat. Im beschriebenen Fall wäre damit das Restdarlehen bereits nach gut zwei Jahren abgetragen.