Viele sehnen ihn herbei, doch für die meisten rückt der Ruhestand immer weiter in die Ferne. Nur wenige Arbeitnehmer können sich vorstellen, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten. Dies zeigen aktuelle Befragungen. Möchte man aber bereits mit 60 Jahren oder sogar noch früher in den Ruhestand gehen, ist die Zeit bis zum 67. Lebensjahr finanziell zu überbrücken. Der Vorsorgebedarf wird damit höher. Frank Hofmann, Leiter der Abteilung Zeitwertkonten bei der Allianz Leben rechnet vor: “Ein heute 35-Jähriger muss beispielsweise ca. 12,5 Prozent seines Gehaltes in die Vorsorge investieren, wenn er ohne finanzielle Einbußen mit 60 in den Vorruhestand gehen will.”
Häufig können die Arbeitnehmer auch gar nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Bei Berufsgruppen wie Feuerwehrmännern, Zugführern oder Bergleuten gibt es beispielsweise arbeitsrechtliche Anforderungen, die ein Arbeiten bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze gar nicht erlauben. Bei solchen Tätigkeiten müssen vorgeschriebene Prüfungen absolviert werden bzw. die Arbeitnehmer absolut fit sein. Die attraktive Alternative sind Zeitwertkonten: Mit ihnen kann man ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen. Auch Karl Haase, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Edelstahlwerke GmbH, einem führenden Unternehmen in der Herstellung und Bearbeitung von Edelstahl-Langprodukten, bestätigt dies: “Die Arbeit an den Schmelzöfen ist körperlich anspruchsvoll. Wir haben uns 2007 entschlossen allen unseren 4.000 Mitarbeitern Langzeitkonten anzubieten. Inzwischen haben sich auch weit über die Hälfte der Mitarbeiter für unsere Zeitwertkontenlösung entschieden.”
[/caption]Das Prinzip ist ganz einfach
Überstunden, Urlaubstage, Boni, Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auch Teile des Entgelts werden steuer- und sozialversicherungsfrei auf einem Zeitwertkonto angespart. Zur Kapitalanlage und Insolvenzsicherung zahlt der Arbeitgeber diese Guthaben beispielsweise in eine Rückdeckungsversicherung. Frank Hofmann erläutert: “Der Kunde erhält zu jedem Zeitpunkt seine garantierte Leistung – kapitalmarktbedingte Verluste sind ausgeschlossen.” Die angesparten Wertguthaben ermöglichen den finanziellen Ausgleich des individuellen Vorruhestandes. Für den Arbeitnehmer gibt es keine Lohneinbußen, denn er erhält in der Freistellungsphase seine Gehaltszahlung aus dem Wertguthaben finanziert. Erst in dieser Auszahlungsphase werden Steuern und Sozialabgaben fällig.
Unter www.allianz.de gibt es viele Informationen zu den Themen Zeitwertkonten und Vorruhestand
Quelle: djd/pt