Wer künftig vor dem 67. Lebensjahr ohne gravierende finanzielle Einbußen in den Ruhestand gehen möchte, muss das Problem selbst lösen – am besten gemeinsam mit seinem Arbeitgeber. Eine interessante Lösung für den frühzeitigen beruflichen Ausstieg bietet die Altersteilzeit. Sie ermöglicht Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr den gleitenden Übergang in den Ruhestand. So kann die Lebensarbeitszeit deutlich verkürzt werden.
Und so funktioniert’s
Meist wird das sogenannte Blockmodell genutzt. Dabei arbeitet der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte seiner Altersteilzeit voll und verzichtet auf die Hälfte seines Gehalts. Während dieser Aktivphase baut der Arbeitnehmer ein Wertguthaben auf, das vom Arbeitgeber gegen Insolvenz abgesichert werden muss. In der Passivphase erhält der Arbeitnehmer dann die zweite Hälfte seines Gehalts laufend ausgezahlt und baut damit das Wertguthaben nach und nach ab. Das Altersteilzeitgehalt muss vom Arbeitgeber um mindestens 20 Prozent aufgestockt werden.
[/caption]Frank Hofmann, Leiter der Abteilung Zeitwertkonten bei Allianz Leben: “Die eingebrachten Entgeltbestandteile fließen ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben in das Blockmodell und werden vom Arbeitgeber in die bei uns geführte Rückdeckungsversicherung eingezahlt. Steuern und Sozialabgaben werden erst fällig, wenn der Arbeitnehmer in Freistellung geht und seine Gehaltszahlung aus dem Wertguthaben finanziert wird.”
Insolvenzgesichert
Gesetzlich ist die Insolvenzsicherung vorgeschrieben und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer halbjährlich einen schriftlichen Nachweis über die Insolvenzsicherungen zu geben. Frank Hofmann: “Deckt der Arbeitgeber das Wertguthaben über die Allianz Leben ab, erhält er diesen Nachweis zur Weiterleitung an den Altersteilzeitmitarbeiter automatisch.” Denn falls der Arbeitgeber entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht absichert, geht der Arbeitnehmer bei einer Insolvenz leer aus.
Unter www.allianz.de gibt es viele Informationen zum Thema.
Quelle: djd/pt