Welche Geldthemen noch vor Silvester angegangen werden sollten, damit Geld gespart bzw. nicht verschenkt wird, das hat Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de zusammengestellt:

1. Staatliche Förderungen

· Bausparvertrag: Wohnungsbauprämie für 2007 beantragen
Die Wohnungsbauprämie (WOP) wird nicht automatisch gutgeschrieben, sondern muss innerhalb von zwei Jahren beantragt werden; also bis spätestens 31.12.2009 für das Jahr 2007. Die entsprechenden Vordrucke gibt es bei der jeweiligen Bausparkasse.

· Riester-Zulagen für 2007 beantragen
Viele Riester-Sparer vergessen, dass diese Zulage ebenfalls aktiv beantragt werden muss. Die Frist für die Zulage für 2007 läuft am 31.12.2009 ab. Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen kontoführenden Gesellschaft.

2. Steuern sparen

· Abgeltungssteuer – Freistellungsauftrag prüfen
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Für viele bedeutet dies weniger Steuern auf die Kapitalerträge. Sparer sollten prüfen, ob ihre gestellten Freistellungsaufträge insgesamt nicht den Sparerpauschbetrag (801 Euro/Verheiratete 1.602 Euro) überschreiten, und ob sie aktuell passend zu den Kapitalanlagen bei den verschiedenen Gesellschaften erteilt sind.

· Handwerkerarbeiten erledigen lassen
Falls Handwerkerarbeiten zuhause notwendig sind, so sollten sie noch 2009 erledigt. Bis zu 6.000 Euro an Handwerkerleistungen (”haushaltsnahe Dienstleistungen“) kann man pro Jahr bei der Steuer anrechnen lassen; 20 Prozent des Lohnes (nicht: Materialkosten) werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Damit Geld gespart bzw. nicht verschenkt wird, sollten noch einige Dinge erledigt werden. (Foto: djd/www.geld-magazin.de)

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3. Finanzen

· Kfz-Versicherung bei Erhöhung prüfen
Auch nach dem 30.11. haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: Nämlich dann, wenn die Beiträge erhöht wurden. Dabei ist unerheblich, ob Kasko oder Haftpflicht, ob wegen Umstufung oder anderer Versicherungskalkulation. Nach Erhalt des Schreibens besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Viele Gesellschaften hatten erst in den letzten Novembertagen ihre Beitragsinformation für 2010 versandt. Also nochmals die Möglichkeit, gegebenenfalls zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln.

· Lehman-Zertifikate: Verjährungsfrist 3 Jahre
Anleger, die Verluste mit Lehmann-Zertifikaten erlitten, droht die dreijährige Verjährungsfrist. Sie ist stichtagsgenau und „kenntnisunabhängig“, läuft also seit Anlagedatum und nicht erst mit der Pleite von Lehman Brothers. Die ersten Banken begannen in Deutschland im Februar 2007 mit dem Verkauf der Lehman-Zertifikate. Geschädigte sollten zur Wahrung ihrer Schadenersatzansprüche einen Mahnbescheid erwirken, oder Klage einreichen – auf jeden Fall handeln. Die aktuelle Rechtssprechung hat in vielen Fällen schon den Anlegern Entschädigung zugesprochen.

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