Auf dem Mietkautionskonto wird jenes Geld angelegt, das der Mieter beim Einzug als Mietsicherheit für den Vermieter hinterlegen muss. Mieter oder Vermieter können dafür ein Konto oder auch ein Sparbuch bei einer Bank oder auch bei einem Kreditinstitut eröffnen. Wichtig ist, dass die Kaution getrennt vom restlichen Vermietervermögen aufbewahrt wird – die Kaution ist zu verzinsen und muss zudem insolvenzsicher angelegt sein.
Zu beachten ist, dass die Mietkaution eine Absicherung für den Vermieter darstellt, sofern der Mieter Schäden im Objekt verursacht oder seinen Mietvorschreibungen nicht mehr nachkommt. Die Höhe der Mietkaution liegt in Deutschland bei drei Nettokaltmieten; die Bezahlung der Mietkaution ist zudem auch in drei Raten möglich.
Kautionshöhe beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten
Entscheiden sich beide Parteien für das Sparbuch, so kann dies der Mieter selbst einrichten – Sparkassen wie auch Banken bieten dieses Angebot für ihre Privatkunden an, wobei an dieser Stelle erwähnt werden muss, dass die Zinssätze für derartige Produkte ausgesprochen niedrig sind.
Eine interessante Alternative, die vor allem auch deutlich besser verzinst ist: Das Mietkautionsdepot, da auch Investmentfonds als Konto für die Mietkaution benutzt werden können. Hat der Mieter das Sparbuch eröffnet und die Mietkaution einbezahlt, so wird das Sparbuch als Mietsicherheit an den Vermieter verpfändet – das heißt, der Vermieter erhält in weiterer Folge das Sparbuch.
Wird das Mietverhältnis beendet, so wird das Guthaben, das sich auf dem Sparbuch befindet, dem Mieter ausbezahlt. Vor der Auszahlung wird jedoch überprüft, ob das Objekt in einem ordentlichen Zustand zurückgelassen wurde – sind Schäden entstanden oder noch etwaige Mietvorschreibungen offen, so kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen.
Lohnt sich ein Vergleich?
Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, der sollte sich intensiv mit den Regelungen zum Mietkautionskonto befassen – so auch, wann der Vermieter einen Zugriff auf die Summe hat und wie lange es am Ende dauern kann, bis die Summe ausbezahlt wird, nachdem das Mietverhältnis aufgelöst wurde.
Zudem kann es auch sehr wohl ratsam sein, wenn man im Vorfeld einen Mietkaution Vergleich bei kredittestsieger.org durchführt. Das heißt, die unterschiedlichen Möglichkeiten werden gegenüberstellt, um sich besser mit den Vor- wie Nachteilen befassen zu können.
Kautionsschutzbrief oder Treuhandkonto – die Alternativen zum Sparbuch
Neben dem Sparbuch oder dem Mietkautionsdepot gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten – so etwa den Kautionsschutzbrief. Der Mieter muss in diesem Fall keinen festen Betrag für eine Mietkaution aufbringen, sondern bedient den Versicherungsvertrag mit monatlichen Zahlungen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Bankbürgschaft – hier bürgt die Bank für die Bonität des Mieters. Die Bankbürgschaft ist nicht kostenlos – in der Regel wird von Seiten der Bank eine Gebühr erhoben. Beliebt ist auch das Treuhandkonto. In diesem Fall richtet der Vermieter ein Treuhandkonto für die zu bezahlende Mietkaution ein – dies deshalb, weil der Betrag vom privaten Vermögen getrennt auf einem separaten Konto aufbewahrt werden muss.
Verträge, die nach der Mietrechtsnovelle 2013 abgeschlossen wurden
Wurde der Mietvertrag nach Inkrafttreten der im Jahr 2013 beschlossenen Mietrechtsnovelle abgeschlossen, so kann der Vermieter ohne eine vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen, sofern der Mieter die Kaution nicht rechtzeitig bezahlt hat. Auch dann, wenn der Rückstand am Mietkautionskonto zwei Nettokaltmieten erreicht hat, kann von Seiten des Vermieters eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Quelle: finanz-sektor.de Bildquelle: angieconscious- Pixelio.de