Für Verbraucherkredite gelten neue gesetzliche Vorgaben. Damit hat der deutsche Gesetzgeber eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt. Die sogenannte Verbraucherkreditrichtlinie regelt einheitlich die Vorgaben zu Verbraucherkrediten innerhalb der EU. Ziel ist es, die Angebote von Konsumentendarlehen übersichtlicher und damit vergleichbarer zu machen.

Vorgaben für die Werbung verhindern Lockvogelangebote

Mit Hilfe der Verbraucherkreditrichtlinie sollen in Zukunft Lockvogelangebote ausgeschlossen werden. Wie in anderen Wirtschaftszweigen auch, wurden manche Kredite mit einem Zins beworben, der nicht für alle Kunden erreichbar war. Vielmehr muss nun der Zinssatz für Kredite in der Werbung angegeben werden, den mindestens zwei Drittel aller Kunden erhalten. Verbraucherschützer begrüßen die EU-Richtlinie: “Unter dem Strich bringt das Gesetz dem Verbraucher viele Vorteile. Lockvogelangebote werden in Zukunft unterbunden”, sagt Christina Beck, Finanzexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).

 

Auch Teile der Kreditwirtschaft begrüßen das Ziel, das mit den Neuerungen in der Verbraucherkreditrichtlinie erreicht werden soll. So meint Dr. Andreas Martin vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): “Transparenz und Sicherheit sind die beiden Anliegen, die der Gesetzgeber mit der neuen Richtlinie verfolgt. Auf diese Werte stützt sich auch die ganzheitliche Beratung, die Genossenschaftsbanken seit jeher für ihre Kunden betreiben”.

Neben der Vermeidung von Lockvogelangeboten bei Krediten ändert sich auch die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung der Kredite. Die Rückzahlung ist jetzt zu jedem Zeitpunkt möglich. Allerdings wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Vorvertragliche Information

Ziel der Verbraucherkreditrichtlinie ist es, dem Verbraucher bei Krediten und Darlehen umfassende Informationen an die Hand zu geben. Damit diese in Deutschland und Europa vergleichbar sind, soll dies über ein einheitliches Formblatt erfolgen. Darin enthalten sind Informationen über den effektiven Jahreszins, den Sollzins, den Nettodarlehensvertrag, den Gesamtbetrag, die Auszahlungsbedingungen und die Vertragslaufzeit.

Anwendungsbereich

Das neue Verbraucherkreditrecht erstreckt sich auf Verbraucherkredite ab 200 Euro, Überziehungsmöglichkeiten und Immobiliendarlehen.