Allen neuen Auflagen der Politik zum Trotz bleibt die Finanzberatung in Deutschland mangelhaft. Das ergab eine aktuelle Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In 176 der 200 untersuchten Fälle wurden nach Beratungsgesprächen mit einem Bank-, Versicherungs- oder freien Berater Verträge abgeschlossen, die teilweise völlig an den Bedürfnissen der Anleger vorbeigingen.

Horrender Schaden

Den durch Fehlberatung entstehenden Schaden schätzt die Verbraucherzentrale auf 49 bis 98 Milliarden Euro im Jahr, das entspricht immerhin ein bis zwei Prozent des Geldvermögens aller deutschen Haushalte. Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen, einer der größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Deutschland: “Die Qualität der Finanzberatung weist erhebliche Mängel auf, obwohl die Anlegerschutzgesetze in jüngster Zeit verschärft wurden.” Vor allem im Hinblick auf die Altersvorsorge der Bundesbürger sei dieser Zustand nicht akzeptabel.

Insbesondere in der Finanzkrise 2008 haben Investoren durch falsche oder unzureichende Beratung große Verluste erlitten, etwa im Bereich der Zertifikate. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert. Beratungsprotokolle sind mittlerweile verpflichtend anzufertigen, und auch die Bereitstellung von Produktinformationen (”Beipackzettel”) soll künftig obligatorisch sein. Jan-Henning Ahrens: “Beide Maßnahmen sind leider nicht an einheitliche Vorgaben gebunden und zudem mit Ausnahmen versehen – und diese greifen genau in den Bereichen, die am undurchsichtigsten sind.”

Durchsetzung von Anlegerinteressen

KWAG vertritt Investoren, die durch Falschberatung Geld verloren haben, vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen. Jan-Henning Ahrens: “Wir versuchen stets, die streitige Auseinandersetzung bereits im Vorfeld zu verhindern. Lässt sich der Gang zum Gericht allerdings nicht vermeiden, vertreten wir kompromisslos und konsequent die Interessen unserer Mandanten.” Alle Informationen dazu gibt es unter www.kwag-recht.de oder Telefon 0421-520948-0.

Weitreichende Pflichten für Anlageberater

Jeder Anlageberater muss einem Anleger nicht nur den Emissionsprospekt für ein Finanzprodukt übergeben. Der Berater hat zudem die Pflicht, den Prospekt kritisch auf Plausibilität hin zu überprüfen und den Anleger auf unplausible Prospektinhalte hinzuweisen. Diese weitreichenden Aufklärungspflichten ergeben sich aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Nürnberg (AZ 16 O 11138/08). Das Landgericht verurteilte ein freies Beratungsunternehmen wegen Verstoßes gegen die Aufklärungspflichten zu Rückabwicklung und Schadensersatz.