90 Prozent der Bundesbürger bekommen nach Abgabe ihrer Steuererklärung im Schnitt 800 Euro vom Finanzamt erstattet. Auch für Riester-Sparer lohnt sich das Ausfüllen. Zunächst benötigen sie den Mantelbogen. Hier werden Name und Kontonummer eingetragen sowie Angaben zu Kirchensteuer und Spenden gemacht. In der Anlage AV macht der Steuerzahler Angaben zur Riester-Rente. Neu ist, dass die Bescheinigung nach Paragraf 10a EStG, die bisher zur Beantragung des Sonderausgabenabzugs der Steuererklärung beigelegt wurde, ab 2011 entfällt. “Alle Daten werden jetzt in elektronischer Form an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen geschickt”, erklärt Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment.
[/caption]Jeder Förderberechtigte erhält eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind erhalten Eltern 185 Euro. Kinder, die ab 2008 geboren sind, werden mit 300 Euro jährlich bezuschusst. Änderungen im Einkommen sollten dem Riester-Anbieter mitgeteilt werden. “Nur wer vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt, bekommt auch die vollen Zulagen”, erklärt Wolfram Erling. Außerdem sollten Riester-Sparer einen Dauerzulagenantrag stellen. Dieser muss nur einmal beim Anbieter eingereicht werden. Nur wenn sich zulagerelevante Änderungen der Lebensumstände wie Heirat oder Geburt eines Kindes ergeben, müssen diese Informationen dem Anbieter mitgeteilt werden. Die Förderung fließt dann automatisch.
Quelle: djd/pt Bildquelle: djd/Union Investment