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Steuertipp: Kombination von Urlaub und Dienstreise absetzbar

Arbeitnehmer dürfen Dienstreisen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann von der Steuer absetzen

Einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge dürfen Arbeitnehmer Dienstreisen auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie die Reise um ein paar private Urlaubstage verlängern (Az.: GrS 1/06). Wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind, können sie bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen als Werbungskosten geltend gemacht werden, entschieden … (mehr)