Lohnsteuerkarte – Neues elektronisches Verfahren bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmen
Abschied von der Lohnsteuerkarte: Nach 85 Jahren wird die "Pappe" zum Jahresende 2011 durch ein elektronisches Verfahren ersetztNach 85 Jahren geht die Lohnsteuerkarte in den Ruhestand: Die Tage des Vordrucks aus Pappe sind gezählt, ab dem 1. Januar 2012 sorgt ein elektronisches Verfahren für schnellere Wege und weniger bürokratischen Aufwand. Unter dem Namen “ELStAM” (für “Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale”) werden künftig alle Daten zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Rund 55 Millionen Karten … (mehr)
Steuertipp: Kombination von Urlaub und Dienstreise absetzbar
Arbeitnehmer dürfen Dienstreisen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann von der Steuer absetzenEinem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge dürfen Arbeitnehmer Dienstreisen auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie die Reise um ein paar private Urlaubstage verlängern (Az.: GrS 1/06). Wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind, können sie bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen als Werbungskosten geltend gemacht werden, entschieden … (mehr)
Arbeitszimmer ist wieder leichter absetzbar ( Steuertipp )
Steuertipp - Bundesfinanzministerium hat aufgrund des Karlsruher Urteils nun eine baldige Neuregelung angekündigtDas Arbeitszimmer ist künftig für deutlich mehr Arbeitnehmer als bisher steuerlich absetzbar. Wer im Betrieb keinen Arbeitsplatz hat und teilweise zu Hause arbeiten muss, kann die Kosten beim Finanzamt geltend machen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az 2 BvL 13/09). Damit erklärten die Karlsruher Richter eine seit 2007 geltende Regelung teilweise für verfassungswidrig und verpflichteten … (mehr)
Steuertipps – Büffeln auf Staatskosten
Fortbildungen können schnell kostspielig werdenFortbildungen können schnell kostspielig werden. Kursgebühren von 500 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Dazu kommen oft noch mehrere hundert Euro an Anfahrtskosten, Hotelrechnungen und Materialausgaben. Dirk Westermann, Finanz- und Versicherungsexperte vom Finanzportal www.geld.de: “Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen und somit seine Steuerlast senken. … (mehr)