Mit zwei Urteilen setzen wir unsere Reihe “Verbrauchertipps rund ums Geld” fort.
Kaution bei Leasingvertrag muss nicht verzinst werden:
Ein Leasinggeber muss eine vom Leasingnehmer gezahlte Kaution nur dann verzinsen, wenn dies eigens vereinbart wurde. Es besteht – anders als bei einer Mietkaution – keine gesetzliche Verpflichtung zur Verzinsung. Auf dieses jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Az VIII ZR 347/08 vom 18.11.2009) weist das Verbraucherportal Geld-Magazin.de hin.
Im verhandelten Fall ging es um einen Finanzierungs-Leasingvertrag für ein Kraftfahrzeug. Die hinterlegte Kaution sollte als Sicherheit für die Zahlung des Restwerts nach Ablauf der Leasingvertragszeit dienen. Diesem Zweck als eine vor Fälligkeit geleistete Anzahlung auf den Restkaufpreis würde eine Verzinslichkeit widersprechen. Die im Wohnmietrecht (§ 551 BGB) verankerte Verzinsungspflicht lässt sich nicht auf einen Finanzierungs-Leasingvertrag übertragen. Damit unterlag der Kläger, der eine Verzinsung von 5 Prozent p.a. einklagte, in allen Instanzen (AG Düsseldorf, Az 35 C 738/08 vom 30.04.2008 und LG Düsseldorf, Az 22 S 208/08 vom 14.11.2008).
Zehn-Euro-Gedenkmünzen aus Silber als Geldanlage ungeeignet:
Derzeit wieder in vielen Briefkästen: Werbung für die “offizielle 10-Euro-Silber-Gedenkmünze der Bundesrepublik Deutschland 2010″. Diese sei “amtlich streng limitiert”. Und man hätte “Münzen aus wertvollem Silber, die als begehrte Sammelobjekte später einmal einen viel höheren Wert haben können.” Die Betonung liegt auf “können”. Das Verbraucherportal Geld-Magazin.de warnt vor dem Kauf dieser Münzen als Geldanlage bzw. mit der Erwartung hoher Wertsteigerungen. Es handelt sich um Sammlermünzen, die nicht nach Materialwert, sondern nach Seltenheit bewertet werden.
Bei den aktuellen Angeboten würde die Auflage noch festgelegt, bei Münzen früherer Jahrgänge liegt sie bei bis zu 1,9 Millionen Stück. Also viel zu hoch, um als Sammlerobjekt begehrt zu werden. Und der Materialwert beträgt beim derzeitigen Silberkurs rund 7 Euro je 10 Euro-Münze. Es müsste also eine Kurssteigerung von knapp 43 Proznt eintreten, damit der Sammler vom Materialwert zumindest kein Minus macht.
Quelle: djd/pt