Bei Inkasso-Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, die versuchen, von einem Schuldner das Geld einzutreiben. Es gelten jedoch strenge Vorschriften, wie viele Mahngebühren zum Beispiel eingetrieben werden können, und was bei Inkasso alles erlaubt und verboten ist.
Im Gegensatz dazu sind illegale Vollstreckungen und Drohungen von Inkasso-Betrügern die Ausnahme. Diese erkennt man unter anderem daran, dass man sie nur schwer loskriegt sowie an übertriebenen Forderungen. Wer also die Rechnungen immer bezahlt hat, braucht nichts zu befürchten.
Wie das Inkasso-Geschäft funktioniert
Viele Firmen lassen ein Inkasso-Unternehmen zwischenschalten, wenn jemand eine Rechnung (oftmals bei einer Bestellung eines Online-Händlers) nicht bezahlt hat. Die Inkasso-Organisation kümmert sich dann um dieses Problem. Manche Geschäfte beauftragen Unternehmen, z.B. aus der Schweiz auch dann damit Geld einzutreiben, wenn die Rechnung nicht bezahlt wurde, weil die Ware nicht richtig funktioniert oder starke Mängel aufweist. Ist dies der Fall, sollte man eine Begründung senden, warum keine Bezahlung erfolgt ist.
Vielleicht ist dem ein oder anderen schon der Fall bekannt, dass ein Brief oder ein Anruf von einer Person kam mit der Behauptung, man hätte bei einem Gewinnspiel mitgemacht, obwohl dies nicht passiert ist. Das kommt vor, wenn die belästigende Person persönliche Adressdaten abgefangen hat. Auch hier gibt es den Trick, sich als Inkasso-Unternehmen auszuweisen. Im Zweifelsfalle bitte immer einen Anwalt zu Rate ziehen.
Beim Rechtsdienstleistungsregister sind jedoch alle Unternehmen aufgelistet. Hier kann man recherchieren, ob das Inkasso-Unternehmen eingetragen ist. Ansonsten handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug. Muss man 500 Euro für eine überfällige Rechnung bezahlen, darf bis zu 58,50 Euro zusätzlich zum Rechnungsbetrag verlangt werden, bei 1.000 Euro nicht mehr als 104 Euro.
Diese Richtwerte sind allerdings nur zur Übersicht gedacht, da diese Beträge je nach Gericht unterschiedlich ausfallen können. Bei Summen, die weit darüber hinausgehen, ist die Forderung nichtig. Bei fast allen legalen Inkasso-Unternehmen sind auf dem Briefkopf die Registrierungen im Rechtsdienstleistungsregister gekennzeichnet.
Möglichkeiten und Hindernisse bei Inkasso
Folgendes ist den ehrlichen Eintreibungsfirmen möglich:
Inkasso-Unternehmen können Mahnverfahren einleiten, sich auf Ratenzahlungen mit den Betroffenen einigen (falls der Geldbeutel zur Zahlung der Beträge nicht ausreicht) und auf Vollstreckungsmethoden hinweisen. Die Sache mit den Gebühren wurde bereits besprochen.
Jenes ist nicht möglich:
Körperliche Drohungen sind den Unternehmen nicht gestattet. In die Wohnung eindringen dürfen sie auch nicht. Fristlose Zahlungen zu verlangen, wäre ebenfalls illegal. Die Frist muss mindestens eine Woche betragen. Und nur einem Gerichtsvollzieher sind eigenhändige Pfändungen erlaubt, wenn hierfür ein rechtlicher Grund besteht. Beim Eintrag in die Schufa-Auskunft sind zudem bereits mehrfache Aufforderungen zur Zahlung einer Rechnung nötig. Mitteilungen an die Schufa sind rechtens.
Was tut man, wenn ein Inkasso-Schreiben ins Haus geflattert ist?
Man schaut nach, ob man sich noch an die Rechnung erinnern kann. Falls ja, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Inkasso-Brief seriöse und ernsthafte Dinge enthält. Wenn nein, so sollte gleich widersprochen werden. Dafür gibt es auch Vorlagen im Internet. Bleibt das Inkasso-Büro bei der Ansicht, dass man mit einer Zahlung in Verzug geraten ist, sollte man rechtliche Schritte einleiten. Wenn allerdings alles seine Richtigkeit hat, sollte man zahlen, da sich der Betrag ansonsten erhöht. Immer widersprochen werden muss bei absurden Vorgehensweisen direkt durch die Inkasso-Firma, wie Hausdurchsuchung, Sperrung des Kontos oder fristlose Zahlungsforderungen.
Quelle: finanz-sektor.de Bildquelle: Thorben Wengert - Pixelio.de