Deshalb schrecken viele davor zurück, ihr Vermögen selbst zu verwalten. Wer die eigene Recherche scheut und sich auf diesem Gebiet nicht genug auskennt, um selbst Entscheidungen zu treffen, wendet sich deshalb meist an einen Vermögensverwalter oder entscheidet sich für eine Einlage in Fonds, was bedeutet, dass ein Fondsmanager die wichtigen Entscheidungen diesbezüglich trifft.
Doch im Zuge der Finanzkrise hat sich auch im Sektor der Vermögensberatung viel verändert. Die Kunden sind zunehmend verunsichert und vertrauen ihr Geld nicht mehr jedem beliebigen Finanzberater an. Jürg Zeltner UBS gibt bezüglich dieses Themas zu bedenken, dass die Banken, aufgrund der hohen Schwankungen auf dem Markt, für ihre Kunden viel schneller und dynamischer in den Märkten reagieren müssten.
Eine beliebte Art der Vermögensverwaltung ist die so genannte Kollektivanlage oder Kollektivverwaltung über Investmentfonds. Diese wird als äußerst bequeme Form der Vermögensverwaltung angesehen. Der Anleger hat jedoch auch die Möglichkeit, preiswerte Marktindizes dazu zu kaufen, um zu gewährleisten, dass eine ausreichende Risikostreuung in verschiedenen Märkten erreicht wird.
Man kann sein Vermögen jedoch auch auf so genannter professioneller Basis verwalten lassen, wobei diese Alternative nur für diejenigen in Frage kommt, die über ein relativ großes Vermögen verfügen. Es kann schon mal passieren, dass ein Vermögensverwalter einen Mindestanlagebetrag verlangt, dabei kann es sich um bis zu 1 Million Euro handeln. Bei großen Banken wird dies jedoch eher selten passieren. Nichtsdestotrotz sollte man für die professionelle Vermögensverwaltung ein stattliches Vermögen vorweisen können. Eine gewisse Portion Vertrauen gegenüber dem Verwalter, gepaart mit einer kritischen Einstellung, sind von Vorteil. Man sollte stets überprüfen, was einem empfohlen wird, da viele Berater Provisionen für die Vermittlung von Kapitalanlagen erhalten und somit nicht immer das Wohl des Kunden im Vordergrund steht, auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick so aussieht.
Natürlich ist es möglich, persönliche Anlagewünsche zu äußern. Diese werden in vereinbarten Anlagerichtlinien festgehalten. Sollte etwas schief gehen, kann der Vermögensverwalter dafür jedoch nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn grob gegen die vereinbarten Richtlinien verstoßen wurde. Gerade deshalb ist es nötig, sich einen Berater oder Verwalter zu suchen, dem man absolutes Vertrauen entgegen bringen kann.