Existenzgründer, Jungunternehmer und Selbstständige werden tagtäglich mit den Themen Rechnungen, Umsatzsteuer und Vorsteuer konfrontiert. So soll dieser Beitrag dabei helfen, den Überblick zu behalten und erklärt die wichtigsten Grundlagen. Rechung, Steuer

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 Alles zum Thema Rechnungen, Umsatzsteuer und Vorsteuer aufgenommen

Existenzgründer, Jungunternehmer und Selbstständige werden tagtäglich mit den Themen Rechnungen, Umsatzsteuer und Vorsteuer konfrontiert. So soll dieser Beitrag dabei helfen, den Überblick zu behalten und erklärt die wichtigsten Grundlagen.

Wer darf eine Rechnung ausstellen?

Privatpersonen sind lediglich dazu berechtigt, eine qualifizierte Quittung auszustellen. Grundsätzlich dürfen nur Unternehmer eine Rechnung ausstellen. Zu beachten ist, dass es eine Abgrenzung zwischen der gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit gibt. Diese Abgrenzung ist erforderlich, da sich aus steuerrechtlicher Sicht die Frage stellt, ob der Selbstständige der Gewerbesteuerpflicht unterliegt oder nicht. Besteht eine Gewerbesteuerpflicht, so wird der Unternehmer automatisch ein Pflichtmitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Im Gesetz gibt es allerdings keine klare Definition des Begriffs „Gewerbe“. Nach anerkannter Auffassung stellt aber ein Gewerbe eine dauerhaft selbstständige Tätigkeit mit einer Gewinnerzielung dar.

Für freie Berufe existiert ebenfalls keine einheitliche Definition, jedoch wird hier von einer künstlerischen, wissenschaftlichen oder auch schriftstellerischen Tätigkeit ausgegangen. Ebenso fallen auch persönliche Dienstleistungen unter diesen Begriff. Berufe, wie zum Beispiel Arzt, Rechtsanwalt, Notar, Architekt, Ingenieur, Heilpraktiker oder Journalist zählen zu den freien Berufen. Detaillierte Informationen sowie Beschreibungen finden sich auf der Internetseite gruendungszuschuss.de.

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und Anschrift des Unternehmers sowie des Rechnungsempfängers
- Steuernummer oder ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Datum (Ausstellungsdatum)
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Art/Menge der Waren oder Art/Umfang der erbrachten Leistung
- Lieferdatum oder Datum der erbrachten Leistung
- ggf. Angaben über Steuersätze oder Steuerbefreiungen

Was ist die Umsatzsteuer und wann muss diese ausgewiesen werden?

Bei der Umsatzsteuer – kurz USt) – handelt es sich um eine Steuer, die Austausch von Leistungen zwischen zwei unterschiedlichen Parteien (meist Verkäufer und Käufer) besteuert, und zwar den sogenannten Umsatz. Oftmals wird die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet und sie bemisst sich prozentual nach dem Erlös. Lieferungen sowie Leistungen gegen ein Entgelt werden demnach besteuert. Gemäß des Umsatzsteuergesetzes soll lediglich der Endverbraucher (z. B. der Käufer) mit dieser Steuer belastet werden. So stellt die Umsatzsteuer in den meisten Unternehmen nur einen durchlaufenden Posten dar. Wer nach dem Umsatzsteuergesetz als Unternehmer gilt, der muss die Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen.

Die einzige Ausnahme stellt die sogenannte Kleinunternehmerreglung dar. Es handelt sich hierbei um eine Erleichterungsvorschrift aus dem Umsatzsteuergesetz für kleine Unternehmen mit geringen Umsätzen. So können diese von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden, wenn der Umsatz im Jahr nicht mehr als 17.500 Euro beträgt (siehe hierzu auch e-recht24.de).

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung und wann muss diese abgegeben werden?

Unternehmer müssen laut § 18 UStG eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wobei der Unternehmer die Steuerschuld selbst berechnet und diese bis zum 10. des nächsten Monats als Steuervorauszahlung leisten muss.

Dabei variiert der Voranmeldezeitraum je nachdem, wie hoch die Umsätze sind oder ob es sich um ein neugegründetes Unternehmen handelt. Es gilt jedoch, dass die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgegeben werden muss.

Dies kann mithilfe des elektronischen Übertragungsprogramm ELSTER geschehen. Wie man dabei vorgeht und worauf zu achten ist, kann auch beim Finanzamt selbst in Erfahrung gebracht werden.

Was ist die Vorsteuer und wann kann diese abgezogen werden?

Die Umsatzbesteuerung wird zwischen Ausgangsleistungen (Mehrwertsteuer) und Eingangsleistungen (Vorsteuer) unterschieden:

Ausgangsleistungen:
Alle Leistungen (z. B. Verkauf von Ware, Dienstleistungen etc.), die der Unternehmer gegen ein Entgelt an Dritte erbringt.

Eingangsleistungen:
Alle Leistungen (z. B. Wareneinkauf), die der Unternehmer erhält. Werden Eingangsleistungen mit Umsatzsteuer bezogen, so kann der Unternehmer die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen.

Die Vorsteuer wird in der Umsatzsteuervoranmeldung von der Umsatzsteuer abgezogen (Umsatzsteuer minus Vorsteuer). Sollte die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer sein, wird das Finanzamt die Differenz nach Prüfung erstatten.

Bildquelle: Rainer Sturm + GG-Berlin / pixelio.de


ID Nr.: 283
Suchwörter: Rechung, Steuer.
Kategorie: Arbeit & Berufe  Arbeit & Berufe
Artikeltyp: Partner Artikel
Hinzugefügt: 14.01.2014
Autor: finanz-sektor.de
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